| lfd. Nr. | Tag der Eintragung | Kurzbezeichnung Bodendenkmal | Straße | Hs-Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 19.02.1988 | Grabenanlage Schloss Krickenbeck | Schlossallee | 1 | Leuth | 12 | 46 |
| 12 | 60 | ||||||
| 4 | 16.02.2004 | Landwehrteilstück "Venloer Heide" (Geldrische Grenzlandwehr) | Venloer Heide | Leuth | 8 | 60 | |
| 8 | 61 | ||||||
| 8 | 63 | ||||||
| 8 | 93 | ||||||
| 8 | 95 | ||||||
| 8 | 96 | ||||||
| 8 | 97 | ||||||
| 8 | 98 | ||||||
| 8 | 99 | ||||||
| 8 | 100 | ||||||
| 8 | 101 | ||||||
| 8 | 104 | ||||||
| 8 | 105 | ||||||
| 8 | 106 | ||||||
| 8 | 107 | ||||||
| 8 | 122 | ||||||
| 8 | 123 | ||||||
| 8 | 146 | ||||||
| 10 | 3 | ||||||
| 10 | 4 | ||||||
| 10 | 5 | ||||||
| 10 | 6 | ||||||
| 10 | 7 | ||||||
| 10 | 36 | ||||||
| 10 | 37 | ||||||
| 10 | 38 | ||||||
| 10 | 39 | ||||||
| 10 | 238 | ||||||
| 10 | 239 | ||||||
| 10 | 240 | ||||||
| 10 | 287 | ||||||
| 13 | 30 | ||||||
| 13 | 35 | ||||||
| 13 | 37 | ||||||
| 15 | 16.02.2004 | Warthügel | Am Brandt | Leuth | 7 | 497 | |
| 7 | 540 | ||||||
| 16 | 16.02.2004 | Wall- und Grabenanlage vor Krickenbeck | Plankenheide | Leuth | 12 | 21 | |
| 12 | 60 | ||||||
| 13 | 57 | ||||||
| 17 | 17.02.2004 | Motte Alt-Krickenbeck | Hinsbecker Straße | Leuth | 3 | 120 | |
| 3 | 614 | ||||||
| 4 | 556 | ||||||
| 21 | 21.02.2005 | Landwehr, Leuther Landwehr | Am Hotschgraf | Leuth | 6 | 58 | |
| 6 | 203 | ||||||
| 6 | 295 | ||||||
| 7 | 422 | ||||||
| 22 | 21.02.2005 | Hofwüstung, Nurgwüstung Hastert | Hastert | Leuth | 2 | 511 | |
| 2 | 512 | ||||||
| 2 | 252 |
| lfd. Nr. | Kurzbeschreibung |
| 1 | Grabenanlage, die als künstliches System von Wassergräben, die auf der durch Poelvenn-See, Glabbacher Bruch, Hinsbecker Bruch und Schrolik-See gebildeten (als natürliche Schutzanlage wirkenden) Halbinsel gelegenen Burg Krickenbeck zusätzlich bewehrt. Das gesamte Grabensystem, das mit einem inneren etwa 15 m breiten Graben Haupt-und Vorburg umgibt und dem im Süden und Westen ein weiterer Graben vorgelagert ist, wird mit dem Wasser der umgeleiteten Nette versorgt. Zu der Anlage gehören ein zwischen innerem und äußerem Graben von der Ost-Seite der Hauptburg angelegter rechteckiger Teich und im Norden der Burg zur Anlage des Schlossgartens vorgenommene Geländeaufschüttungen. |
| 4 |
Zwischen der Landesgrenze zu den Niederlanden und dem Schroliksee, südlich von Schloss Krickenbeck, verläuf auf einer Strecke von ca. 1.100 m eine mittelalterliche Landwehr. Diese Landwehr diente als Grenzlandwehr zur Sicherung des geldrischen Territoriums gegenüber der Grafschaft bzw. dem Herzogtum Jülich. Als besonderes Merkmal ist zu vermerken, dass sie aus zwei parallel verlaufenden Zügen besteht, die aber in einem Abstand von 50,00 m bis 65,00 m zueinander verlaufen. Südlich des Grenzsteines 462 beginnt in einem Waldgebiet der nördliche Strang dieser Landwehr und verläuft zunächst in südöstlicher Richtung, um dann in leichtem Bogen nach Nordosten umzuschwenken und an der Niederung des Schroliksees 250 m nördlich des Gutes Seehof zu enden. Das Landwehrteilstück wird von zwei Waldwegen und von der Bundesstraße 221 in vier Abschnitte zerteilt. In den Abschnitten I. und II. sind die zwei Wälle gut erhalten. Sie werden an beiden Seiten von Gräben begleitet, die stark verschliffen und nur noch als leichte Senken zu erkennen sind. Bei Profil A-B beträgt die Höhendifferenz Grabensohle und Wallkrone 2 m, die Breite des südlichen Grabens 3 m, diejenige des nördlichen Grabens 5 m und die Wallbreite 5,5 m. Immer wieder sind einzelne Bereiche der Wälle durch Erdentnahme oder alte Forstwege durchbrochen oder zerstört. Im Bereich der Parzelle 94, Flur 10, ist der südliche Landwehrwall durch Abgrabung und Aufschüttungen beseitigt. Im III. Abschnitt zeigt sich der südliche Landwehrwall im ersten Teil gut erhalten. Der massige Damm hat hier eine Basisbreite von 5-7 m und an der Krone von 2-3 m. Auch hier sind die Gräben weitgehend eingeebnet. Der nördliche Wallstrang ist in diesem Teil bei der Anlage eines Einsatzflughafens für Nachtjäger 1940 niedergelegt worden. In dem anschließenden Weidengelände verlaufen die Parzellengrenzen auf dem verflachten, aber deutlich erkennbaren südl. Landwehrwall. Vergleichbares trifft auf den nördl. Wallstrang zu, auch wenn hier der Wall nur noch als leichte Erhöhung im Gelände auszumachen ist. Im Bereich der Parzellen 104, Flur 8, 3 und 287, Flur 10, ist der anschl. Graben als Senke zu erkennen. Östlich der Bundesstraße, im Abschnitt IV, ist die Landwehr nur noch als niedriger Wall mit flachen Grabensenken zu erkennen. Das Profil C-D zeigt diesen verflachten Teil des südlichen Landwehrzuges. Im Anschluss an einen Waldweg ist der Wall bis zur sumpfigen Niederung des Sees als 3 m breiter und 1,3 m hoher Wall zu erkennen. Der anschließende Schroliksee und seine Vernässungszonen wurden offenbar als natürliche Grenzsicherung benutzt. Die Entfernung zwischen den beiden Wällen ist eine untypische Erscheinung für mittelalterliche Landwehren. Eine Möglichkeit der Erklärung ist, dass der Bereich zwischen den Wällen später eingeebnet wurde. Einen Hinweis auf diesen möglichen dritten Wall bieten die Tranchotkarte Nr. 34, von 1802/05. Hier findet sich neben der kartografischen Darstellung, zwischen den Wällen die EIntragung "Drie Landwehrgen". Eine andere Erklärung ergibt sich aus einer weiteren historischen Karte des Hauptstaatsarchives Düsseldorf, die im 16./ 17. Jahrhundert angefertigt wurde. Sie zeigt deutlich einen großen Abstand zwischen den Wällen, was auf eine gestaffelte Anlage von zwei Landwehren hintereinander hinweist. Im Zuge des Landesausbaues ließen sich die Landesherren gegen Ende des Mittelalters zur Friedenswahrung und aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten an den Grenzen ihrer Territorien, aber auch innerhalb des Landes Landwehren errichten. Die Landwehr in der Venloer Heide gehört zu einem System von Grenz-und Binnenlandwehren, die für den heutigen Kreis Viersen sehr charakteristisch sind. Neben Kleve, Jülich und Kurkölner legten auch die Grafen und späteren Herzöge von Geldern in ihren Territorien weitere Grenzlandwehren an. Als Entstehungszeit dieser Landwehren wird allgemein das 14. und 15. Jahrhundert angenommen. Schriftliche Erwähnungen und Beschreibungen finden sich in den Niederschriften der Grenzumgänge, hauptsächlich aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Denkmalrechtlche Begründung: Landwehren sind Erdhindernisse, die aus einem oder mehreren parallel verlaufenden Wällen bestehen, die innen und außen von Gräben begleitet werden und die zur Umgrenzung größerer Landschaftsteile angelegt, ursprünglich viele Kilometer Lang waren. Die dammartigen Aufschüttungen erreichen eine Höhe von 2-3 m, während die Tiefe der Gräben ca. 1-1,5 m beträgt. Die erhaltenen Landwehren sind zumeist so stark verschliffen, dass sich die charakteristischen Grabenprofile erst durch archäologische Untersuchungen als Bodenverfärbungen bezeichnen. Landwehren wurden im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit im unmittelbaren Bereich von Stadt-, Kirchspiel-, Gerichts-oder Territorialgrenzen errichtet und bis in das 17. Jahrhundert hinein genutzt. Mit solchen Sperrwerken, die durch undurchdringliche Hainbuchen und Weißdornhecken auf den Wallkronen zusätzlich gesichert waren, wurde der Verkehr gezwungen, die an den Durchlässen liegenden Zollstellen zu passieren. Neben diesen dominierenden fiskalischen Gründen bestand ihre Aufgabe auch darin, die Beweglichkeit feindlicher Verbände einzuschränken. Landwehren erhalten nach den bisherigen Erkenntnissen in den künstlichen Wällen und zugehörigen Gräben eine Fülle von wissenschaftlich auszuwertendem Material in Form von Bodenverfärbungen, Sedimenten, organischem Material und Einzelfunden. Im Laufe der Jahrhunderte entstanden in den Gräben einzelne Schichten und Ablagerungen. Archäologische Grabungen und archäobotanische Untersuchungsmethoden bieten die Möglichkeit nachzuweisen, wann und unter welchen Bedingungen hier die Landwehr errichtet und gepflegt wurde. Das erhaltene Landwehrteilstück, sowie die im Untergrund mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erhaltenen archäologischen Zeugnisse in Form von Sedimenten und Gebrauchsgegenständen sowie der sie umgebende und einschließende Boden sind, als Mehrheiten von Sachen die in einem funktionellen Zusammenhang stehen, bedeutend für die Wirtschafts-und Siedlungsgeschichte des Rheinlandes, des Kreises Viersen und der Stadt Nettetal. Die Grenzlandwehr in der Venloer Heide dokumentiert nachhaltig die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse im Mittelalter und ist ein unverzichtbares Zeugnis der Menscheitsgeschichte im Rheinland. Sie darf in erster Linie als Denkmal der Friedewahrung gelten, deren Intensivierung einen der Hauptzüge des spätmittelalterlich-frühneuzeitlichen Territorialstaates darstellt. Sie stellt somit eine wichtige landesgeschichtliche Bodenurkunde dar; denn ihre Erforschung dient der Ergänzung undPräzisierung archivalischer Urkunden und historischer Zeugnisse. Sie erfüllt die Voraussetzungen nach § 2 DSchG NRW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler; an der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse. |
| 15 | In einem Waldstück gelegener runder, oben abgeflachter Hügel, dessen Plateau einer Warte zum Überblick über die ca. 200 m entfernte Grenze getragen haben könnte. Kurzbeschreibung: Am Rande der Ortslage Schwanenhaus, 100 m südwestlich des Hofes Brand liegt ein Hügel von 19 m Durchmesser und 1,7 m Höhe. Im westlichen Teil und in der Mitte ist er offensichtlich überschüttet worden, so dass er ein nach Osten geneigtes Plateau aufweist. Im Nortdteil sind die Reste eines eingebauten Silos zu erkennen. Der gesamte Hügel war als Anfahrtsrampe für das Silo hergerichtet. G. Loewe schlägt die Interpretation als Warthügel vor. |
| 16 |
Wall-und Grabenanlage vom Schroliksee bis Poelvennsee zur Abschirmung der zur Wasserburg Krickenbeck führenden Allee. Bei dem Bodendenkmal handelt es sich um einen relativ jungen Ausbau des 17. Jahrhunderts der insgesamt älteren Burganlage. Kurzbeschreibung: 1 km nordwestlich von der Burg Krickenbeck wird die auf die Burg zuführende Allee durch eine Wall-und Grabenanlage geschnitten. Sie verläuft in einem leichten Bogen von Nodern nach Süden, von der Niederung des Poelvennsees zu derjenigen des Schroliksees. Auf diese Weise nutzt sie die natürliche Schutzlage der Halbinsel, auf der sich die Burg Krickenbeck befindet. Wall und Graben haben eine Gesamtbreite von etwa 27 m. Die Höhendifferenz zwischen Grabensohle und Wallkrone beträgt 4 m. Nach den Angaben von G. Loewe handelt es sich hier um einen relativ jungen Ausbau des 17. Jahrhunderts der insgesamt älteren Burganlage. |
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Fünfseitiges Plateau mit den einstigen Grabenverlauf andeutenden Senken an allen Seiten mit Brandhorizonten und mit Ziegel-und Schieferbruchstücken als Reste der Gebäude der mittelalterlichen Burganlage. Das Plateau erhebt sich am Westufer der Nette ca. 1,4 m über das umliegende Niveau und mit einer Ausdehnung von 180 x 110 m. Trotz des starken Verschliffes und der weitergehenden Abgrabungen ist archäologische Substanz im Boden erhalten. Alt-Krickenbeck ist bedeutend für die Siedlungsgeschichte und den frühmittelalterlichen Burgbau am Niederrhein. Kurzbeschreibung: Östlich von Nettetal-Leuth liegt im Niederungsbereich der Nette die ehemalige Motte Alt-Krickenbeck. Diese mittelalterliche Burganlage erhebt sich am Westufer der Nette ca. 1,4 m über das umliegende Niveau und erstreckt sich als ein fünfseitiges Plateau mit einer Ausdehnung von 180 x 110 m. Der Südteil wird heute weidewirtschaftlich, der nördliche Teil ackerbaulich genutzt. Senken an der Süd-, Nordwest, Nord-und Ostseite deuten den einstigen Grabenverlauf an. Auf dem Plateau finden sich Ziegel-und Schieferbruchstücke, Reste der hier existierenden Gebäude. |
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Denkmalbeschreibung: Westlich des Ortsteiles Leuth, etwa 400 m nordöstlich des Hofes Brand, verlaufen von Südwesten nach Nordosten zwei Teilstücke einer mittelalterlichen Landwehr. Der einzügige Landwehrwall erstreckt sich unmittelbar südöstlich neben dem Weg "Am Hotschgraf". Das südliche Teilstück ist auf einer Länge von 250 m erhalten. Während der überwiegende Teil des Walles gut erhalten und mit einzelnen alten Bäumen und zahlreichen Sträuchern bewachsen ist, konnten bei der Begehung am südlichen Ende des Landwehrwalles einzelne Eingriffe in den Wall und Anschüttungen im Bereich des Grabens festgestellt werden. Der nördliche Abschnitt der Landwehr ist 100 m lang und ebenfalls mit Bäumen und Sträuchern bewachsen. Hier ist auch der vorgelagerte Graben durch moderneren Aushub stärker ausgeprägt. Der Landwehrwall hat eine Breite von 6,50 m und eine Höhe von 1,00 m. Der nordwestlich vorgelagerte Graben ist 4,5 m breit und tief (vgl. Profil A -B). Der spitze Winkel, den der genannte Weg in der Ortslage Schwanenhaus mit der Straße nach Leuth bildet, ist heute durch einen eleganten Straßenbogen abgekürzt. Beim Bau dieser Abkürzung ist offenbar ein Teil der Landwehr angetragen worden. Historische Grundlagen: Historische Darstellungen der Landwehr finden sich auf der Tranchot-Karte, Blatt 34, Grefrath, aus dem Jahre 1802/04 (siehe Anlage). Hier wird das Denkmal als "Leuther Landwehr" bezeichnet. Nach Gudrun Loewe handelte es sich um eine Gemeinde-bzw. Flurlandwehr, die die Feldflur von Leuth gegenüber den anliegenden Waldungen der Venloer Gemeindeheide abgrenzte (G. Loewe, S. 74). Nach Norden zu erstreckt sich die Landwehr bis zur großen geldrischen Binnenlandwehr (Bodendenkmal VIE 006) und nach Südwesten bis zur Grenze des Herzogtums Jülich, Amt Brüggen, im heutigen Kaldenkirchen (Loewe, S. 200) und der wichtigen Straße von Venlo nach Köln. Archäologische Situation: Landwehren gehören zu den weitverbreiteten Bodendenkmälern mittelalterlicher Zeitstellung. Sie waren bis zum Ende des Ancien Regime noch in vielen Landesteilen des heutigen Rheinlandes in Funktion. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts sind sie aber bis auf wenige, oft zusammenhanglose Reste verschwunden. Dies trifft vor allem auf das Bergische Land zu, während sich am Niederrhein in den Kreisen Wesel und Viersen noch einige längere Teilstücke erhalten haben. Angelegt als Erdhindernisse bestehen Landwehren sowohl aus einem als auch aus mehreren parallel verlaufenden Wällen, die innen und außen von Gräben begleitet werden. Zur Umsetzung größerer Landschaftsgebiete angelegt, verliefen sie ursprüngich über viele Kilometer lang, sicherten einzelne Landschaftsteile und wurden auch als Fließgewässer angelegt. Die dammartigen Aufschüttungen erreichen eine Höhe von 2,00 -3,00 m, währen die Tiefe der Gräben ca. 1,00 -1,50 m beträgt. Sie waren durch undurchdringliche, verflochtene und ständig der Pflege bedürftige Hainbuchen- und Weißdornhecken auf den Wallkronen zusätzlich gesichert. Die heute erhaltenen Landwehren sind zumeist so stark verschliffen, dass sich die charakteristischen Grabenprofile erst durch archäologische Untersuchungen als Bodenverfärbungen abzeichnen. Die erhaltenen Schichten geben Auskunft über den Bau der Anlage, Erweiterungen und Veränderungen. Mögliche eingetragene Funde geben Hinweise auf entsprechende Zeitstellungen und ihre Erbauer. Denkmalrechtliche Begründung: Landwehren sind Bodendenkmäler die im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit im unmittelbaren Bereich von Stadt-, Kirchspiel-, Gerichts-oder Territorialgrenzen errichtet und bis in das 17. Jahrhundert hinein genutzt wurden. Sie dürfen in erster Linie als Denkmäler der Friedewahrung gelten, deren Intensivierung einen der Hauptzüge des spätmittelalterlich-frühneuzeitlichen Territorialstaates darstellt. Mit solchen Sperrwällen wurde der Verkehr gezwungen, die an den Durchlässen liegenden Zollstellen zu passieren. Weiterhin sollten sie Felder, Vieh und Weideland vor Übergriffen von Außen schützen. Neben diesen dominierenden fiskalischen Gründen bestand ihre Aufgabe auch darin, die Beweglichkeit feindlicher Verbände einzuschränken. Die erhaltenen Landwehrabschnitte der Leuther Gemeindelandwehr westlich von Nettetal-Leuth dokumentieren eindrucksvoll die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse im Mittelalter. Im Zusammenhang mit der nördlich gelegenen großen geldrischen Binnenlandwehr (Bodendenkmal VIE 006) werden anhand der Landwehr die Bemühungen der Landesherren deutlich, ihre Gebiete in diesem Spannungsraum zwischen den Herrschaften Geldern, Jülich und den Niederlanden (Venlo) zu sichern. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sind archäologische Hinterlassenschaften im Untergrund erhalten. Die Landwehren bei Leuth sind ein unverzichtbares Zeugnis der Menschheitsgeschichte im Rheinland, für den Kreis Viersen und die Stadt Nettetal. Sie stellen eine wichtige landesgeschichtliche Bodenurkunde dar, denn ihre Erforschung dient der Ergänzung und Präzisierung archivalischer Urkunden und historischer Zeugnisse. Sie erfüllen die Voraussetzungen nacg § 2 DSchG NRW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler; an der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse. |
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Denkmalbeschreibung: In Nettetal-Leuth, 600 m östlich der Pfarrkirche, liegt in einem Grünlandbereich die Hastert. Dabei handelt es sich um eine vierseitige Grabenanlage mit trapezförmigem Grundriss, die aufgrund archivalischer Überlieferung als ehemalige Burg-oder Hofstätte (Loewe, S. 220) anzusprechen ist. Die Seitenlänge beträgt von Westen nach Osten 48,00 m und an der Osteseite von Norden nach Süden 51,50 m. Der Graben hat an der Nordseite eine Breite von 7,30 m und an der Westseite von 5,40 m. Der stellenweise stark verlandete Graben hat eine Tiefe von 1,00 m und führt an der West-und Nordseite auch heute noch Wasser. An der Süd-und Ostseite wurde der ehemalige Graben in den letzten Jahren mit Abraum und Gartenabfällen verschüttet. Die umschlossene Innenfläche stellt sich als ein Plateau dar, das ca. 0,50 m über die Umgebung aufragt. Die Fläche ist uneben und mit 70 -80 Jahre alten Eichen und jungen Büschen und Sträuchern bewachsen. In der Südostecke befindet sich eine Mulde von 15,00 x 17,00 m, bei der es sich nach J. Funken um die Reste eines Kellers handelt. Dieser Befund deckt sich mit der gargestellten Grabenanlage auf der Tranchot-Karte. Nach einer Zeichnung (Ortsarchiv RAB), die ebenfalls J. Funken 1962 anfertigte, liegt an der Innenseite des östlichen Grabenabschnittes ein Brunnen. Archäologische Situation Die Wüstung kann nach G. Loewe (Loewe, S. 220) unter archäologischen Gesichtspunkten als Burg oder Hof, bzw. als Hofesfeste angesprochen werden. Bei einer Hofesfeste handelt es sich um ein herrschaftliches ländliches Anwesen des niederen Adels, das durch wehrhafte Einrichtungen geschützt war. Hofesfesten gelten als einfachste Form mittelalterlichen Wasserburgenbaues, die aus einem größeren Wirtschaftsteil mit einem stattlichen Wohnhaus bestanden. Die gesamte Anlage war durch einen Wassergraben geschützt, der Zugang erfolgte über eine Brücke, bzw. Zugbrücke. Da bauliche Veränderungen ebenso wie die wirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Einrichtungen historisch in vielen Fällen nicht überliefert sind, zeigt die wissenschaftliche Erfahrung, dass ihre Überreste und die Spuren der Aktivitäten meist als umfangreiches Bodenarchiv im Untergrund erhalten sind. Aufgrund der schriftlichen Nachrichten und der kartografischen Unterlagen sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Bereich der Wüstung Hastert die Relikte einzelner Gebäude im Boden erhalten. Schutzbereich: Der Schutzbereich umfasst die Innenfläche der Wüstung Hastert, die durch den äußeren Rand der ehemals vorhandenen Wassergräben abgegrenzt wird. |